Kunden, denen ein DSL-Anbieter nicht die versprochene Geschwindigkeit liefert, müssen nicht klaglos in langen Vertragslaufzeiten ausharren. Das Amtsgericht Fürth urteilte, dass in einem solchen Fall dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehe. Lesen Sie >>>HIER<<< unseren Artikel auf biallo.de!
Sie wollen Ihre Up/Download-Geschwindigkeit erfahren? Machen Sie einen "Speedtest", z.B. auf http://www.wieistmeineip.de/speedtest/. Nach wenigen Angaben wird Ihre Leitung getestet. Vergleichen Sie die Ergebnisse mit den Werten Ihres Vertrags auf der Homepage Ihres Providers.
Erreichen Sie die vom Provider versprochenen Geschwindigkeiten? Wenn nicht, würden Sie deshalb vom neuen Kündigungsrecht Gebrauch machen?
